Ladesäulen - Standorte

Schnellladesäule - Gleichstrom 150 kW (CCS-Stecker)

- auf dem Parkplatz der Stadtwerke in der Sachsenallee 65

Ladesäulen - Wechselstrom 22 kW

- auf dem Parkplatz der Stadtwerke in der Sachsenallee 65

- an der Berufsakademie Glauchau in der Kopernikusstraße 51

- am Parkplatz Hoffnung 83

- am Parkplatz Hoffnung 29 (Zentrum)

- an der Wehrdigtstraße 29 in der Glauchauer Unterstadt

- am Bahnhof Glauchau (Bahnhofsplatz 1)

- an der Bahnhofstraße auf dem Park&Ride Parkplatz (Bahnhofstraße 7)

- an der Virchowstraße 18 auf dem Parkplatz vorm Krankenhaus

- beim Baumarkt Leitermann in Weidensdorf (Zum Vogelberg 10)

- in der Lungwitzer Straße 55 (beim Sommerbad)

- in der Voigtlaide beim Landgasthof (Thurmer Straße 7)

- auf dem Schillerplatz (Leipziger Straße 34-35)

- an der Antonstraße (Liechtensteinerstraße)

- an der Ortschaftsverwaltung und Feuerwehrgerätehaus in Reinholdshain (Ringstraße 12c)

eRoaming-Netzwerk

Alle Ladepunkte der Überlandwerke Glauchau sind Bestandteil eines weit verbreiteten eRoaming-Netzwerkes. Über 5.000 öffentliche Stromtankstellen in Deutschland zählen zu diesem Netzwerk.
Der Überlandwerke Glauchau Autostromvertrag gestattet die Nutzung dieser Ladeinfrastruktur zu den vereinbarten Vertragsbedingungen. Über die eCharge+ App und Ihre Zugangsdaten ist das Laden an diesen Ladepunkten so einfach wie an den Ladepunkten in Glauchau. Alle Standorte, an denen geladen werden kann, finden Sie in der eCharge+ App.

Wer keinen Vertrag bei den Überlandwerken Glauchau besitzt, kann die Ladepunkte dennoch nutzen. Mit der eCharge+ App auf dem Smartphone, einem Pay-Pal-Konto oder mit Kreditkarte ist die Freischaltung und Bezahlung ebenso möglich.

Intercharge Verbund

Die Ladepunkte der Überlandwerke Glauchau sind Bestandteil im internationalen Verbund der Intercharge. Die Intercharge verwaltet eine europaweite Ladeinfrastruktur. Die Ladepunkte sind mit einem einheitlichen Zeichen gekennzeichnet.

Unter www.intercharge.eu finden Sie hierzu weitere Informationen.

Meldepflicht für private Ladestationen

Für den Anschluss einer privaten Ladestation bzw. Wallbox besteht eine Meldepflicht – keine Genehmigungspflicht – beim Netzbetreiber, das heißt mit der Anmeldung zum Netzanschluss (ANA) ist auch das ausgefüllte Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" bei den Stadtwerken einzureichen. Dieser Meldepflicht kommt der vom Interessenten zu beauftragende Elektrofachbetrieb nach. Im Regelfalle reicht eine Ladebox mit 11 kW (siehe auch KfW-Förderung). Sind größere Anlagen als 11 kW geplant, muss – wie auch schon bisher bei jedem neuen Hausanschluss – eine Netzverträglichkeitsprüfung stattfinden.

Havarienummern (kostenfrei)

Strom/Beleuchtung
0800 0500750

Gas
0800 0500760

Wärme
0800 0500740