Stromverträge
Die Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH bietet ihren Kunden einen stabilen und günstigen Stromsondervertrag. Mit diesem garantieren wir bis zum Laufzeitende am 31.12.2026 ein zuverlässiges Stromprodukt. Alternativ können Sie auch einen noch günstigeren Vertrag über zwei Jahre bis 2027 abschließen.
Von zahlreichen Nachlassmöglichkeiten auf den Strombezug können Sie ebenfalls profitieren.
Sondervertrag Strom ab 01.01.2026
Mit dem Sondervertrag Strom über ein oder zwei Jahre entscheiden Sie sich für erschwingliche, zuverlässige Energie bei einem Versorger, der für sie erreichbar bleibt.
Arbeitspreis: 26,06 Ct/kWh (netto) - 31,01 Ct/kWh (brutto)
Grundpreis: 11 €/Monat (netto) - 13,09 €/Monat (brutto)
Vertrag für 1 Jahr herunterladen
Arbeitspreis: 25,86 Ct/kWh (netto) - 30,77 Ct/kWh (brutto)
Grundpreis: 11 €/Monat (netto) - 13,09 €/Monat (brutto)
Sondervertrag Ökostrom ab 01.01.2026
Bereits mit nur 0,40 Cent pro kWh Strom (netto) zusätzlich entscheiden Sie sich für 100% umweltfreundliche Energie aus erneuerbaren Energiequellen.
Arbeitspreis: 26,46 Ct/kWh (netto) - 31,49 Ct/kWh (brutto)
Grundpreis: 11 €/Monat (netto) - 13,09 €/Monat (brutto)
Arbeitspreis: 26,26 Ct/kWh (netto) - 31,25 Ct/kWh (brutto)
Grundpreis: 11 €/Monat (netto) - 13,09 €/Monat (brutto)
Grundversorgung/Ersatzversorgung
Die Grundversorgung umfasst die gesetzlich garantierte Lieferung von Energie ohne einen zusätzlichen Sondervertrag. Die Preise der Grundversorgung gelten für Haushaltskunden. Dies sind alle Endverbraucher, die Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen maximalen jährlichen Eigenbedarf von 10.000 Kilowattstunden (für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke) kaufen und aus dem Niederspannungsnetz entnehmen.
Die Ersatzversorgung gewährleistet, dass alle Verbraucher jederzeit mit Energie versorgt werden. Wenn ein Energieanbieter die Belieferung einstellt, fallen Haushaltskunden in Glauchau automatisch in die Ersatzversorgung der Stadtwerke Glauchau als zuständigem Grundversorger. Nach drei Monaten erfolgt die Übernahme in die Grundversorgung. Der Kunde kann auch vorher jederzeit in einen anderen Tarif wechseln.
Dynamischer Tarif
Wir bieten elektrische Energie im Rahmen des dynamischen Stromtarifes innerhalb ihres Verteilnetzes an.
Voraussetzung für die Belieferung zu den Konditionen des dynamischen Tarifes ist, dass die Abnahmestelle mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet ist. Das iMSys muss die Verbrauchswerte stündlich (zeitnah viertelstündlich) erfassen und automatisiert weitergeben.
Autostromvertrag
Mit dem Autostromvertrag der Überlandwerke Glauchau können Sie an allen Ladesäulen der Überlandwerke und den Roaming-Partnern zu fairen Preisen laden.
Privilegierung von Wärmepumpenstrom
Wir möchten Sie darüber informieren, dass nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) Betreiber von elektrischen Wärmepumpen unter bestimmten Voraussetzungen Rückforderungsansprüche auf die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage geltend machen können (Privilegierung von Wärmepumpen). Diese beiden Umlagen sind Bestandteil des Strompreises.
Das sind die Voraussetzungen für die Privilegierung:
- Der Strom muss ausschließlich in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht werden.
- Die Wärmepumpe muss über einen eigenen Zähler verfügen, der den Stromverbrauch genau erfasst.
- Der Antragsteller darf nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten(1) gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission gelten.
- Es dürfen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission gegen den Antragsteller bestehen (2).
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Befreiung des über die Wärmepumpenabnahmestelle gelieferten Stroms von der KWKG- und Offshore-Umlage für 2025 beantragen.
Bitte senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bis zum 31.03.2026 zurück.
Sollte uns bis zum 31.03.2026 kein vollständiger Antrag vorliegen, kann für den Strombezug der Wärmepumpe für 2025 keine Erstattung der genannten Umlagen erfolgen.
(1) "Unternehmen in Schwierigkeiten" sind Unternehmen im Sinne des Energiefinanzierungsgesetz, die die Voraussetzungen der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten erfüllen, insbesondere wenn aufgrund erheblicher Verluste, drohender Insolvenz oder bereits gewährter Rettungs- bzw. Umstrukturierungsbeihilfen ihre wirtschaftliche Existenz ohne staatliche Unterstützung gefährdet ist.
(2) Offene Rückforderungsansprüche liegen vor, wenn die Europäische Kommission eine gewährte staatliche Beihilfe als unzulässig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar festgestellt hat und das begünstigte Unternehmen zur Rückzahlung verpflichtet ist, diese jedoch noch nicht vollständig erfolgt ist.
Formulare
- Anmeldung Privatkunden
- Anmeldung Gewerbekunden
- SEPA-Basis-Lastschriftmandat
- Kündigung-Abmeldung
- Stromkennzeichnung 2025 Referenzjahr 2024
Vertragliche Bedingungen
- StromGVV Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität
- Niederspannungsanschlussverordnung - NAV
- Ergänzende Bedingungen Netz- und Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ab 01.04.2024
- Ergänzende Bedingungen Strom + Gas: Variante ohne Barzahlung
- Hinweise zur Bonitätsprüfung
- SWG Preisblatt NAV
Häufige Fragen
Was muss ich den Stadtwerken zusenden?
Nachdem Sie sich für einen Vertrag entschieden haben, füllen Sie bitte das zugehörige Dokument aus. Wir benötigen nur eine Doppelseite zurück: Die Seite mit dem Vermerk "Exemplar für Stadtwerke". Bitte senden Sie uns nur einen Einjahres- oder einen Zweijahresvertrag, nicht aber beides zurück.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Nein, Sie müssen nach Ablauf der Vertragslaufzeit einen neuen Vertrag abschließen. Wir kontaktieren Sie dazu aber rechtzeitig. Wenn Sie keinen gültigen Vertrag abschließen, beliefern wir Sie weiter im Rahmen der Grundversorgung.
Wie kann ich zu den Stadtwerken wechseln?
Schön, wenn Sie sich für regionale und zuverlässige Energieversorgung entscheiden wollen. Wenn Sie Hilfe bei der Ummeldung Ihres bisherigen Lieferanten benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice sehr gern zur Verfügung.
Wo kann ich noch sparen?
Neben fairen Preisen bieten wir Ihnen auch zahlreiche Boni und Sparmöglichkeiten an. Sie können sparen, wenn Sie Strom und Gas kombiniert bei uns beziehen, wenn Sie ihre Post über unseren Online-Service erhalten oder wenn Sie Einmalzahler sind. Auch mit mehreren Abnahmestellen bei uns können Sie Geld einsparen. Mehr Infos und genaue Werte erhalten Sie im Menü "Nachlässe/Boni".
Schlichtungsstelle
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:
Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH
Sachsenallee 65 | 08371 Glauchau
Telefon: 03763 5007-888
kundenservice@stadtwerke-glauchau.de
Ein Verbraucher kann zur Beilegung von Streitigkeiten unter den Voraussetzungen des § 111b EnWG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle beantragen. Ein solcher Antrag ist zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133 | 10117 Berlin
Telefon: 030 2757240–0
www.schlichtungsstelle-energie.de
info@schlichtungsstelle-energie.de
Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den:
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001 | 53105 Bonn
Telefon: 0228 141516 (Mo. – Fr. 9.00 Uhr – 15.00 Uhr)
verbraucherservice-energie@bnetza.de