Stromverträge
Die Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH bietet ihren Kunden einen stabilen und günstigen Stromsondervertrag. Mit diesem garantieren wir bis zum Laufzeitende am 31.12.2025 ein zuverlässiges Stromprodukt. Alternativ können Sie auch einen noch günstigeren Vertrag über zwei Jahre bis 2026 abschließen.
Von zahlreichen Nachlassmöglichkeiten auf den Strombezug können Sie ebenfalls profitieren.
Sondervertrag Strom
Mit dem Sondervertrag Strom über ein oder zwei Jahre entscheiden Sie sich für erschwingliche, zuverlässige Energie bei einem Versorger, der für sie erreichbar bleibt.
Arbeitspreis: 28,20 Ct/kWh (netto) - 33,56 Ct/kWh (brutto)
Grundpreis: 11 €/Monat (netto) - 13,09 €/Monat (brutto)
Sondervertrag Ökostrom
Bereits mit nur einem Cent pro kWh Strom (netto) zusätzlich entscheiden Sie sich für 100% umweltfreundliche Energie aus erneuerbaren Energiequellen.
Arbeitspreis: 28,70 Ct/kWh (netto) - 34,15 Ct/kWh (brutto)
Grundpreis: 11 €/Monat (netto) - 13,09 €/Monat (brutto)
Grundversorgung/Ersatzversorgung
Die Grundversorgung umfasst die gesetzlich garantierte Lieferung von Energie ohne einen zusätzlichen Sondervertrag. Die Preise der Grundversorgung gelten für Haushaltskunden. Dies sind alle Endverbraucher, die Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen maximalen jährlichen Eigenbedarf von 10.000 Kilowattstunden (für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke) kaufen und aus dem Niederspannungsnetz entnehmen.
Die Ersatzversorgung gewährleistet, dass alle Verbraucher jederzeit mit Energie versorgt werden. Wenn ein Energieanbieter die Belieferung einstellt, fallen Haushaltskunden in Glauchau automatisch in die Ersatzversorgung der Stadtwerke Glauchau als zuständigem Grundversorger. Nach drei Monaten erfolgt die Übernahme in die Grundversorgung. Der Kunde kann auch vorher jederzeit in einen anderen Tarif wechseln.
Formulare
- Anmeldung Privatkunden
- Anmeldung Gewerbekunden
- SEPA-Basis-Lastschriftmandat
- Kündigung-Abmeldung
- Preisblatt dynamischer Tarif ab 01.01.2025
Vertragliche Bedingungen
- StromGVV Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität
- Niederspannungsanschlussverordnung - NAV
- Ergänzende Bedingungen Netz- und Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ab 01.04.2024
- Ergänzende Bedingungen Strom + Gas: Variante ohne Barzahlung
- Hinweise zur Bonitätsprüfung
- SWG Preisblatt NAV
Häufige Fragen
Was muss ich den Stadtwerken zusenden?
Nachdem Sie sich für einen Vertrag entschieden haben, füllen Sie bitte das zugehörige Dokument aus. Wir benötigen nur eine Doppelseite zurück: Die Seite mit dem Vermerk "Exemplar für Stadtwerke". Bitte senden Sie uns nur einen Einjahres- oder einen Zweijahresvertrag, nicht aber beides zurück.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Nein, Sie müssen nach Ablauf der Vertragslaufzeit einen neuen Vertrag abschließen. Wir kontaktieren Sie dazu aber rechtzeitig. Wenn Sie keinen gültigen Vertrag abschließen, beliefern wir Sie weiter im Rahmen der Grundversorgung.
Wie kann ich zu den Stadtwerken wechseln?
Schön, wenn Sie sich für regionale und zuverlässige Energieversorgung entscheiden wollen. Wenn Sie Hilfe bei der Ummeldung Ihres bisherigen Lieferanten benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice sehr gern zur Verfügung.
Wo kann ich noch sparen?
Neben fairen Preisen bieten wir Ihnen auch zahlreiche Boni und Sparmöglichkeiten an. Sie können sparen, wenn Sie Strom und Gas kombiniert bei uns beziehen, wenn Sie ihre Post über unseren Online-Service erhalten oder wenn Sie Einmalzahler sind. Auch mit mehreren Abnahmestellen bei uns können Sie Geld einsparen. Mehr Infos und genaue Werte erhalten Sie im Menü "Nachlässe/Boni".
Schlichtungsstelle
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:
Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH
Sachsenallee 65 | 08371 Glauchau
Telefon: 03763 5007-888
kundenservice@stadtwerke-glauchau.de
Ein Verbraucher kann zur Beilegung von Streitigkeiten unter den Voraussetzungen des § 111b EnWG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle beantragen. Ein solcher Antrag ist zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133 | 10117 Berlin
Telefon: 030 2757240–0
www.schlichtungsstelle-energie.de
info@schlichtungsstelle-energie.de
Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den:
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001 | 53105 Bonn
Telefon: 0228 141516 (Mo. – Fr. 9.00 Uhr – 15.00 Uhr)
verbraucherservice-energie@bnetza.de