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VereinstarifFür Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen (NT) wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes, das vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde (siehe Deutscher Bundestag Drucksache 20/7395), ein niedriger Referenzpreis eingeführt. Sofern der Jahresverbrauch unter 30.000 kWh liegt, wird, wie für den Arbeitspreis, eine zeitliche Gewichtung vorgenommen. Für die zeitliche Gültigkeit des Nachtstromtarifs soll ein Referenzpreis von 28 ct/kWh angewendet werden, für den Hochtarif weiterhin 40 ct/kWh. Gilt der Nachtstromtarif beispielsweise für sechs Stunden am Tag, greift für die Entnahmestelle ein Referenzpreis von 37 ct/kWh (28 ct/kWh × 6 h/24 h + 40 ct/kWh × 18 h/24 h). Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass dieser neue Referenzpreis ab dem 1. August 2023 Anwendung finden soll. Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert, jedoch nicht später als 31.12.2023, den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auf ihren Rechnungen gutschreiben werden
Quelle: FAQ BMWK faq-strompreisbremse.pdf (bmwk.de) (Stand 07.08.2023)
Die Bundesregierung hat mit der Abwicklung der Soforthilfen und der Preisbremsen Kernaufgaben des Staates an die Energieversorger übertragen und sehr kurze Umsetzungsfristen gesetzt.
Auch die Stadtwerke Glauchau arbeiten weiterhin mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremsen. Dies erfordert eine komplexe Anpassung des IT-Systems, was leider zu Verzögerungen führt. Die Entlastung der Kunden ist jedoch garantiert.
Die Briefe mit den genauen Entlastungsbeträgen sowie den neuen Abschlagsplänen werden seit 29.03.2023 gedruckt und versandt. Da auch dieser Vorgang leider etwas Zeit benötigt, wird sich bei den Lastschriftkunden der Termin der Abbuchung um ein paar Tage verzögern. Jeder Kunde erhält eine individuelle Entlastung auf die Energieabschläge.
Die Preisbremsen gelten rückwirkend zum 01.01.2023. Sollten Kunden mehr zahlen als gefordert oder den Abschlag für März bereits gezahlt haben, erfolgt die Verrechnung der Entlastungsbeträge mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Dem Kunden gehen keine Zahlungen und Entlastungen verloren!
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Energie sparen lohnt sich!
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter www.stadtwerke-glauchau.de/energiespartipps und auf der Website www.sparenwasgeht.de
Tel.: 03763 5007-888
(kostenfrei)
Strom/Beleuchtung: 0800 0500750
Gas: 0800 0500760
Wärme: 0800 0500740
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