Wichtige Information zu An-, Ab- und Ummeldungen ab 06.06.2025 zum 24-h-Lieferantenwechsel.
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VereinstarifWichtig für Mieter und Vermieter
Information zu An-, Ab- und Ummeldungen ab 06.06.2025
Ab 06.06.2025 gilt verbindlich der 24-h-Lieferantenwechsel.
Achtung: keine rückwirkenden Strom- und Gas-Umzüge möglich.
Im März vergangenen Jahres hat die Bundesnetzagentur den Fahrplan für die Umsetzung aus dem Energiewirtschaftsgesetz festgelegt, die nach Vertragsende den schnellen Wechsel des Stromlieferanten ermöglicht. Diese Reform zielt darauf ab, den Wechsel des Energieversorgers für Verbraucher erheblich zu beschleunigen. Bis zum 6. Juni 2025 müssen alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den 24-Stunden-Wechsel geschaffen sein.
Der sogenannte 24-h- Lieferantenwechsel hebelt die vertraglich vereinbarten Laufzeiten nicht aus. Ihre Vertragslaufzeit finden Sie in Ihren Unterlagen. Ein Lieferantenwechsel ist erst nach Ende der Laufzeit möglich.
Dies hat neben der schnelleren Möglichkeit des Wechsels des Energielieferanten auch Auswirkungen auf An-, Ab- und Ummeldungen. Also auf einen Bereich, wo eigentlich kein Lieferantenwechsel gewünscht ist.
Bisher meldeten sich beispielsweise Mieter oft erst eine Weile nach Einzug in die neue Wohnung beim Energielieferanten an. Da im realen Leben Strom und Gas über den Zähler verbraucht wurde, bestand aufgrund einer tatsächlichen Abnahme ein Vertrag, für den die formelle Anmeldung rückwirkend möglich war.
Dies geht ab 06.06.2025 nicht mehr!
Ab diesem Datum sind An-, Ab- und Ummeldungen nur in die Zukunft möglich. Spätestens 2 Wochen vor Einzug bzw. Auszug benötigen wir zur rechtzeitigen Verarbeitung in den IT-Systemen die entsprechenden Informationen.
Die Zählerstände melden Sie innerhalb von 3 Tagen nach dem tatsächlichem Aus- bzw. Einzug nach.
Da viele Prozesse automatisch ablaufen, ist zur korrekten Zuordnung der Daten die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) maßgebend. Die MaLo-ID ist eine Kennung, die jede Verbrauchsstelle im Strom-und Gasnetz eindeutig identifiziert. Sie besteht immer aus 11 Ziffern und ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf.
Die MaLo-ID finden Sie z.B.:
- Künftig auf jedem Begrüßungsschreiben
- auf dem Strom- bzw. Gasliefervertrag (bei den Stadtwerken Glauchau auf S. 1)
- auf der Rechnung (bei den Stadtwerken Glauchau auf S. 3 oben).
Was passiert bei verspäteter Meldung nach Ein,- Aus- oder Umzug?
Da eine Änderung nur in die Zukunft möglich ist, bleibt der bisherige Kunde angemeldet und hat alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Dies bedeutet, dass er auch die bis zum nächstmöglichen Abmeldetermin anfallenden Kosten zu tragen hat.
Sollte sich ein Mieter zu spät anmelden, bleibt also der bisherige Mieter oder der Vermieter auf den Zähler angemeldet und trägt die Kosten, bis die Anmeldung des neuen Mieters erfolgt ist.
Um Streitigkeiten zwischen Vor-, Nachmietern und Vermietern zu vermeiden, bitten wir um rechtzeitige Meldungen.
Tel.: 03763 5007-888
(kostenfrei)
Strom/Beleuchtung: 0800 0500750
Gas: 0800 0500760
Wärme: 0800 0500740
Kundenbüro Sachsenallee 65 | |
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Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Sachsenallee 65 • 08371 Glauchau
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