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VereinstarifDie Energiepreisbremsen werden entlastend für unsere Kunden wirken.
Der Bundestag hat im Dezember 2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet.
Stromkunden, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80% ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh.
>>>Details finden Sie unter www.stadtwerke-glauchau.de/energiepreisbremsen sowie
auf der Webseite der Bundesregierung.
Stromsondervertrag
Die Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH bietet ihren Kunden einen stabilen und günstigen Stromsondervertrag. Mit diesem garantieren wir bis zum Laufzeitende am 31.12.2024 ein zuverlässiges Stromprodukt. Alternativ können Sie auch einen Vertrag über zwei Jahre bis 2025 abschließen.
Eine Auswahl an verschiedenen Nachlassmöglichkeiten auf den Strombezug ermöglicht es unseren Kunden noch zusätzlich zu profitieren.
Stromsondervertrag | netto | brutto | |
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gültig 01.01.2024 - 31.12.2024 | Arbeitspreis | 32,04 Ct/kWh | 38,13 Ct/kWh |
Grundpreis | 11 €/Monat | 13,09 €/Monat |
Ökostrom-Sondervertrag
Mit unserem Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energien tun Sie das Beste für die Umwelt.
Der Wechsel in den Ökostromtarif ist jederzeit möglich.
Grundversorgung/Ersatzversorgung
Die Grundversorgung umfasst die gesetzlich garantierte Lieferung von Energie ohne einen zusätzlichen Sondervertrag. Die Preise der Grundversorgung gelten für Haushaltskunden. Dies sind alle Endverbraucher, die Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen maximalen jährlichen Eigenbedarf von 10.000 Kilowattstunden (für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke) kaufen und aus dem Niederspannungsnetz entnehmen.
Die Ersatzversorgung gewährleistet, dass alle Verbraucher jederzeit mit Energie versorgt werden. Wenn ein Energieanbieter die Belieferung einstellt, fallen Haushaltskunden in Glauchau automatisch in die Ersatzversorgung der Stadtwerke Glauchau als zuständigem Grundversorger. Nach drei Monaten erfolgt die Übernahme in die Grundversorgung. Der Kunde kann auch vorher jederzeit in einen anderen Tarif wechseln.
Die Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH bietet gemäß § 36 Grundversorgung bzw. § 38 Ersatzversorgung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07. Juli 2005 elektrische Energie innerhalb ihres Verteilnetzes zu den folgenden Preisen und Bedingungen an.
Sonderverträge für Wärmepumpe / Wärmespeicher
Weitere Formulare
Übrigens können Sie sich über unseren Vereinstarif eine weitere Vergünstigung sichern. Es lohnt sich für Sie und Ihren Verein. Lesen Sie mehr .....
Tel.: 03763 5007-888
(kostenfrei)
Strom/Beleuchtung: 0800 0500750
Gas: 0800 0500760
Wärme: 0800 0500740
Kundenbüro Sachsenallee 65 | |
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Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Sachsenallee 65 • 08371 Glauchau
Tel.: 03763 5007-0
Fax: 03763 5007-119